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Musst du KI-Texte & Bilder auf deiner Website kennzeichnen?

Lesezeit: 5 Minuten

Künstliche Intelligenz ist für viele Website-Betreiber aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Ob mit ChatGPT für die perfekte Über-uns-Seite oder mit Midjourney für ein ansprechendes Header-Bild: KI-Tools sparen wertvolle Zeit und Geld.

Seit dem 2. August 2026 gelten jedoch neue Transparenzregeln unter dem EU AI Act (der KI-Verordnung der Europäischen Union).

Bedeutet das, dass du jetzt unter jeden einzelnen Satz aus ChatGPT einen Warnhinweis setzen musst? Die kurze Antwort lautet: Nein! Worauf musst du also wirklich achten?

Wir bei Webador haben für dich zusammengefasst, was die neuen KI-Kennzeichnungspflichten für deine Website bedeuten und wie du ganz einfach rechtssicher bleibst.

Der größte Mythos: „Alle KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden“

Räumen wir direkt mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: Es gibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-generierten Inhalte.

Das Hauptziel der EU-KI-Verordnung ist es, Irreführung im Internet zu verhindern. Besucher sollen erkennen können, ob sie mit einem Menschen oder einer Maschine interagieren – insbesondere bei sensiblen Themen. Die Regeln hängen daher stark vom konkreten Einsatzzweck ab.

Was wirklich gekennzeichnet werden muss (und was nicht)

Als Website-Betreiber, Blogger oder Kleinunternehmer gibt es drei Hauptkategorien von KI-Inhalten, die du im Blick behalten solltest:

1. Bilder, Videos und Audio

Wenn du Bilder, Videos oder Tonaufnahmen veröffentlichst, die vollständig durch KI erzeugt oder erheblich verändert wurden (häufig als „Deepfakes“ bezeichnet), musst du diese klar kennzeichnen.

  • Beispiel: Ein fotorealistisches Bild in deinem Blogbeitrag, das du mit Midjourney, DALL-E oder Stable Diffusion generiert hast.
  • Ausnahme: Wenn du KI-Tools lediglich nutzt, um bei einem echten Foto die Helligkeit anzupassen, den Hintergrund zu entfernen oder kleine Makel zu retuschieren, ist keine Kennzeichnung erforderlich.

2. Texte und Blogbeiträge

Hier können die meisten Website-Betreiber aufatmen. Nach den EU-Richtlinien muss KI-generierter Text im Allgemeinen nur dann gekennzeichnet werden, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Der Text behandelt Themen von öffentlichem Interesse (z. B. Nachrichten, Politik, gesellschaftliche Fragen oder medizinische Ratschläge).
  2. Der Text wird ohne wesentliche menschliche Kontrolle (redaktionelle Überprüfung) veröffentlicht.

Die gute Nachricht: Für alltägliche E-Commerce-Produktbeschreibungen, normales Marketing-Copywriting, Übersetzungen oder Grammatikkorrekturen gilt diese Kennzeichnungspflicht in der Regel nicht.

Pro-Tipp 💡 – Prüfe KI-Inhalte immer, bevor sie online gehen. Nimmst du einen Entwurf aus ChatGPT, prüfe die Fakten, überarbeite ihn und passe ihn an deine eigene Markenstimme an. Damit übernimmst du die redaktionelle Verantwortung – und in den meisten Fällen entfällt die Kennzeichnungspflicht!

3. KI-Chatbots und Kundenservice

Hast du einen automatisierten KI-Chatbot auf deiner Website eingebunden, um den Kundensupport zu unterstützen? In diesem Fall musst du deinen Besuchern mitteilen, dass sie mit einer Maschine chatten – es sei denn, dies ist bereits aus dem Kontext offensichtlich.

Wie sieht es mit den integrierten Funktionen und der Bilddatenbank von Webador aus?

Du fragst dich vielleicht, wie die Regeln bei den Inhalten aussehen, die du direkt über unsere Plattform nutzt. So gilt die EU-KI-Verordnung für die Funktionen von Webador:

Die Webador-Bilddatenbank:

Die kostenlosen Bilder in unserer integrierten Galerie sind reguläre, lizenzfreie Fotografien. Du musst diese Bilder nicht kennzeichnen, da es sich um echte Stockfotos und nicht um KI-generierte Deepfakes handelt.

Die KI-Textgenerierung von Webador:

Wenn du die integrierten KI-Funktionen von Webador nutzt, um Entwürfe für deine Website-Texte zu erstellen, gelten dieselben Regeln wie oben beschrieben. Da du damit typische Website-Seiten (wie deine Startseite oder Leistungsübersicht) erstellst und den Text vor der Veröffentlichung prüfst, übernimmst du die redaktionelle Verantwortung. Eine Kennzeichnung ist somit in der Regel nicht erforderlich.

So kennzeichnest du KI-Inhalte in der Praxis richtig

Die EU verlangt von alltäglichen Website-Betreibern keine komplizierten technischen Wasserzeichen. Das Gesetz fordert schlichtweg klare und verständliche Informationen. So kannst du das auf deiner Website einfach umsetzen:

  • Für Bilder: Füge einen kurzen Hinweis in die Bildunterschrift oder den Alt-Text ein (z. B. „Bildquelle: KI-generiert via Midjourney“).
  • Für Texte (falls erforderlich): Platziere einen einfachen Satz am Ende des Artikels (z. B. „Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt.“).
  • Allgemeine Transparenz: Ein kurzer Transparenzhinweis im Impressum oder in der Datenschutzerklärung ist immer eine kluge und zukunftssichere Ergänzung.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Obwohl der EU AI Act theoretisch hohe Bußgelder vorsieht, droht Kleinunternehmern und Freelancern die größte Gefahr aus einer anderen Richtung: kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber. Wer heimlich KI-Inhalte nutzt, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, macht sich angreifbar. Ein kurzer, transparenter Hinweis erspart dir eine Menge rechtlichen Ärger.

Fazit: Baue deine Website ohne Panik weiter aus

Du kannst KI-Tools weiterhin beruhigt nutzen, um deine Webador-Website professionell zu gestalten und Inhalte zu verfassen. Solange du KI als kreativen Assistenten einsetzt und die Ergebnisse vor der Veröffentlichung manuell prüfst, bist du auf der sicheren Seite. Lediglich bei rein KI-generierten Fotos, automatisierten Chatbots oder ungeprüften Nachrichtenartikeln ist Transparenz geboten.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen rechtlichen Fragen zu deiner spezifischen Website empfehlen wir die Konsultation eines qualifizierten Rechtsanwalts.

Erstelle heute deine Website mit Webador!

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